Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann? – Info-Veranstaltung zur KESB 1. Febr. 2018

Frau RA lic. iur. Petra Kropf Giger, juristische Adjunktin der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich, erklärt, wie man für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit vorsorgen kann und informiert über die Arbeit der KESB im Bereich Erwachsenenschutz.

  • Brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
  • Muss ich eine Patientenverfügung erstellen?
  • Wie kann ich meinen Ehepartner vertreten?
  • Was ist, wenn ich einen Beistand bekomme?

 

       Donnerstag, 1. Februar 2018, 20.00 Uhr, Gerensaal

       im Quartiertreff, Binzstrasse 10, Zollikerberg

Jedermann ist freundlich eingeladen.

Der Vorstand

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