Frau RA lic. iur. Petra Kropf Giger, juristische Adjunktin der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich, erklärt, wie man für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit vorsorgen kann und informiert über die Arbeit der KESB im Bereich Erwachsenenschutz.
- Brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
- Muss ich eine Patientenverfügung erstellen?
- Wie kann ich meinen Ehepartner vertreten?
- Was ist, wenn ich einen Beistand bekomme?
Donnerstag, 1. Februar 2018, 20.00 Uhr, Gerensaal
im Quartiertreff, Binzstrasse 10, Zollikerberg
Jedermann ist freundlich eingeladen.
Der Vorstand
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