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KESB – Informationsveranstaltung zur Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde
1. Februar 2018 @ 20:00 - 21:30
Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann?
Frau RA lic. iur. Petra Kropf Giger, juristische Adjunktin der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich, erklärt, wie man für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit vorsorgen kann und informiert über die Arbeit der KESB im Bereich Erwachsenenschutz.
- Brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
- Muss ich eine Patientenverfügung erstellen?
- Wie kann ich meinen Ehepartner vertreten?
Was ist, wenn ich einen Beistand bekomme
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