Forchbahn – Bahnschranken – Entscheid BAV

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat sämtliche Einsprachen gegen die Bahnschranken abgewiesen. Fast allen Einsprechern wurde die Legitimation abgesprochen. Zu Glück bleibt die Gemeinde Zollikon Einsprache berechtigt. Sie hat das Urteil ans Verwaltungsgericht Zürich weitergezogen.

Die Bedenken der Einsprecher wurde alle zurückgewiesen. Aus Sicht der Einwohner vom Zollikerberg ist das ein glatte Ohrfeige. Das BAV (und als Antragstellerin die Forchbahn AG) nimmt die Bedenken nicht ernst. Durch die noch länger geschlossenen Bahnschranken  (und das langsame Oeffnen) wird der Busbetrieb über die Rosengartenkreuzung aufgrund erwarteter sehr langer Rückstaus stark negativ tangiert. Insgesamt ist es eine echte Verschlechterung für den Zollikerberg, der aber Millionen kosten wird. Der Quartierverein bedauert, dass eine solche Investition  mit einem so grossen negativen Nutzen getätigt wird.

Es bleibt zu hoffen, dass die Einsprache der Gemeinde Erfolg hat und dass so ein äusserst fragwürdiges Projekt gar nie realisiert wird.

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